1. Geltungsbereich
für die Geschäftsbeziehung zwischen: Tobias Jähnig, Segouer Straße 1b 01587 Riesa
Geschäftsführer Tobias Jähnig Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID): DE453255763 und dem Kunden. Soweit nichts anderes Vereinbart wurde, gelten unsere, dem Kunden mitgeteilten AGB´s.
Mit der Unterzeichnung eines Angebotes zur Durchführung eines Feuerwerkes, treten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, in Kraft. Alle Aufgeführte Punkte der AGB gelten für Pyrotechnik-Tobias Jähnig, nachfolgend Auftragnehmer genannt und den Auftraggeber, nachfolgend als Kunde bezeichnet, in Kraft. Alle Abweichungen von den AGB, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2. Auftragserteilung
Sämtliche Beratung und Vorgespräche, inkl. einer ggf. erforderlichen ersten Ortsbesichtigung , erfolgen bis zur Unterzeichnung eines schriftlichen Angebotes kostenlos. Über die Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung, entscheidet der Auftragnehmer. Mit der Anzahlung des Rechnungsbetrages, erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden. Erst durch die schriftliche Elektronische Bestätigung, des Auftragnehmers (per Mail oder WhatsApp), gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen. Der Auftragnehmer behält sich vor die Art der Effekte, sowie die Effektreihenfolge für alles vorgeschlagenen Feuerwerks - Choreografien zu ändern. Die Vorschläge können jederzeit geändert, bzw. angepasst werden, wenn die äußeren Gegebenheiten, wie z.B.: Lieferengpässe von Herstellern, Trockenheit, Regen, zu hohe Windgeschwindigkeit, gesetzliche Regelungen, Sicherheitsrisiken, etc. dies erfordern.
Entsprechende Änderungen, dürfen durch den Auftragnehmer auch kurzfristig und ohne Einverständnis des Kunden vorgenommen werden, wenn sie nötig sind, um die Sicherheit zu gewähren.
3. Entgelte und Bezahlung
Die Entgelte für die Feuerwerksveranstaltung, werden in schriftlicher Form verbindlich festgehalten.
Sofern auf der Rechnung nichts anderes vereinbart wurde, sind 50% des vereinbarten Entgeltes innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Der Restbetrag ist mit der Schlussrechnung fällig. Das Entgelt umfasst alle Kosten für die Durchführung des Feuerwerks; ggf. gesonderte Gebühren für Genehmigungen bei Behörden können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Wahl der Zahlungsweise obliegt dem Auftragnehmer, oder wird im Auftrag schriftlich festgelegt. Bei Nichtbezahlung steht es dem Auftragnehmer zu Zahlungserinnerungen zu versenden.
Entgelte für die Einzelbestellungen von Lichtbildern, Feuerwerken zum Selbstabbrand sind sofortbei der Auftragserteilung, spätestens jedoch 7 Tage nach zustande kommen, zu entrichten. Kommt der Kunde mit der Anzahlung oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen in Verzug so ist der Auftragnehmer von der Ausführung des Auftrages entbunden. Für diesen Fall greifen die Ausfallregelungen.
Bei Nichtbezahlung kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Lieferungen, Leistungen und Gebühren werden vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat den Sicherheitsanordnungen des verantwortlichen Pyrotechnikers Folge zu leisten, anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Alle notwendigen Auslagen und Ausfälle, sind in diesem Falle vom Kunden zu tragen. Bei Ermöglichung des Feuerwerkes in einem Radius von maximal 5 Minuten Fußweg (500m Entfernung) gilt das Feuerwerk als ordnungsgemäß angezeigt und kann ausgeführt werden.
5. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und pünktlich durchzuführen. Folgende Punkte werden vom Auftragnehmer ausgeführt:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Er entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang aller zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Maßnahmen.
6. Brennplätze
7. Ausfälle
Kann das Feuerwerk aufgrund witterungsbedingter Einflüsse (z.B. durch Sturm, extreme Wetterlagen, langanhaltender Trockenheit, Waldbrandstufe >= 4) nicht durchgeführt werden, hat der Kunde das Recht das Feuerwerk an einem anderen Zündtermin ohne Veränderungsgebühren stattfinden zu lassen. Alternativ werden dem Kunden 50% des Auftragswertes erstattet.
Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 15 Werktagen nach dem Auftrag auf das Konto des Kunden.
Im Krankheitsfalle des Pyrotechnikers steht es dem Auftragnehmer zu, die Feuerwerksveranstaltung abzusagen. Er ist verpflichtet sich um entsprechenden Ersatz zu bemühen, jedoch gibt es in diesem Fall keine Durchführungsgarantie. Der Auftragnehmer erstattet in diesem Fall alle durch den Kunden bereits gezahlten Entgelte (ohne Zinsen).
Sollten die Punkte dieser AGB sowie die schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen vom Kunden nicht eingehalten werden, so steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Für diesen Fall ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet bereits geleistete Entgelte zu erstatten.
8. Veränderung des Vertrages
Der Kunde hat das Recht den vereinbarten Zündtermin abzuändern. Dabei müssen jedoch folgende Punkte beachtet werden:
9. Widerrufsrecht/ Stornierungsgebühren
Der Kunde hat das Recht, die Auftragserteilung jederzeit zu stornieren. Eine Stornierung bedarf der Textform, z.B. per E-Mail oder WhatsApp.
Durch die Stornierung seitens des Kunden, fallen je nach Frist die folgenden Gebühren an:
Sollte der Zündtermin nachträglich auf ein späteres Datum verschoben werden, gilt bei Stornierung des Auftrags dennoch das ursprünglich gebuchte Datum als Grundlage für o.g. Fristen.
10. Schadenersatz/ Gewährleistung
Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung, Nichtgefallen des Feuerwerkes und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers verursacht wurde.
11. Urheberrecht
Die Urheberrechte an der Konzeption des Feuerwerks, sowie am Bild-und Tonmaterial, werden nicht übertragen und stehen dem Auftragnehmer zu, der diese für eigene Zwecke verwenden darf.
12. Anzuwendendes Recht
Die Rechtsbeziehungen beider Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
13. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
14. Erfüllungsort/ Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen
Benennung der verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Pyrotechnik-Tobias Jähnig
Tobias Jähnig, Segouer Straße 1b 01587 Riesa
Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
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Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de
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